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Integrationsfachdienst (IFD) Diakonie Wetterau

Hotline Integrationsfachdienst (IFD)

Straßheimerstraße 3, 61169 Friedberg

Integrationsfachdienst Wetterau (IFD)

Service-Telefon des Integrationsfachdienstes

Das Service-Telefon des Integrationsfachdienstes ist montags von 14 bis 17 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr besetzt.

Hintergrund Integrationsfachdienst

Beratung und Begleitung am Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber

Erwerbstätig zu sein ermöglicht schwerbehinderten Menschen, wirtschaftlich unabhängig und selbstständig zu leben. Ein Arbeitsplatz ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Gleichzeitig ist es für viele schwerbehinderte Menschen schwierig, einen Arbeitsplatz auf Dauer zu behalten. Sie sind, noch stärker als andere, von wachsenden Leistungsanforderungen betroffen.

In den Integrationsfachdiensten stehen professionelle Berater:innen mit Fachkompetenzen bei allen Fragen zum Thema Behinderung und Arbeitsleben zur Verfügung. Die Berater:innen des Integrationsfachdienstes beraten, vermitteln und unterstützen schwerbehinderte Menschen, deren Arbeitgeber:innen und betriebliche Integrationsteams (z.B. Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat). Aufgabe der Integrationsfachdienste ist es, die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sichern und zu fördern. Integrationsfachdienste handeln interessensneutral. Ihr Ziel ist es, tragfähige und individuelle Lösungen mit allen Beteiligten zu finden. 

Die Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag des LWV Hessen Integrationsamtes und/sowie der Rehaträger.

Eine Beratung oder Begleitung ist nur möglich, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des Integrationsamtes für die Leistungen erfüllt sind. Je nach Leistungsart müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein- darüber informiert der Landeswohlfahrtsverband. Daneben gibt es einige grundsätzliche Bedingungen, wie zum Beispiel die Vorlage einer anerkannten Schwerbehinderung.  Eine Schwerbehinderung wird ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt. Dafür sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (Versorgungsämter) zuständig. Dort kann man auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen. 

Zertifizierung

Wir haben das Qualitätsaudit-Zertifikat nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.

Logo Qualitätsaudit-Zertifikat nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.